Deutschland-Rundspruch 35/2017, 35. KW

  • 31.08.17, 19:30
  • Willi Kraml, OE1WKL (red.)
  •   ÖVSV Dachverband

DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880

Deutschland-Rundspruch 35/2017, 35. KW

(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 31. August 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unter http://www.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als RSS-Feed und http://www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei finden Sie im eingeloggten Zustand unter https://www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/#c35494.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 35 des Deutschen Amateur-Radio-Clubs für die 35. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

- Petition von Karl Fischer, DJ5IL, online einsehbar
- Vorschau auf die Tokio Hamfair 2017 am kommenden Wochenende
- Störungsmeldung abgeben - aber wie?
- Morsen im Radio - bei WDR4
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Petition von Karl Fischer, DJ5IL, online einsehbar
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DARC-Mitglied Karl Fischer, DJ5IL, zeigt in einer aktuellen Petition zur Verfahrens- und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen auf, dass die als "Gesamtschau" bezeichnete Vorgehensweise, zu der die Mitarbeiter der BNetzA bei der Störungsbearbeitung generell angewiesen werden, nicht dem Gesetzesauftrag des EMVG genüge und deshalb unzulässig sei.
Wir berichten bereits seit 2016 darüber, wie selbst namhafte interessierte Kreise einschließlich des Runden Tischs Amateurfunk in der Entwurfsphase des neuen Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) mit ihren Eingaben an der Hürde des Bundeswirtschaftsministers gescheitert sind.
Selbst die völkerrechtlich auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen ITU-Verträge und insbesondere der für den individuellen Rundfunkempfang und den Amateurfunkdienst essenzielle Erwägungsgrund 4 der Richtlinie 2014/30/EU sind bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur zum Schutz unserer elektromagnetischen Umgebung nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. "Noch können Sie die Mängel beheben; Sie müssen nur mit uns diese Version des EMVG ablehnen und nachbessern", hatte MdB Ralph Lenkert von der Fraktion Die Linke in seiner Rede am 29. September vor dem Deutschen Bundestag gewarnt. Auch MdB Klaus Barthel, SPD, betonte, dass sich am Vollzug der BNetzA etwas ändern müsse.
Für den Vollzug des neuen EMVG durch die Bundesnetzagentur hatten Rundfunkhörer und Funkamateure deshalb ihre ganze Hoffnung auf die überarbeitete Verfahrensanweisung sowie die Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur gesetzt. Doch müssen sie nun offenbar noch tiefer, als schon befürchtet, enttäuscht sein?
Karl Fischer, DJ5IL zeigt in seiner Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen auf, weshalb diese Anweisungen gegen die Vorgaben des EMVG verstoßen und damit eine rechtmäßige Bearbeitung von Störungen behindern.
Die Petition kann als PDF-Dokument im Internet heruntergeladen werden [1].

Vorschau auf die Tokio Hamfair 2017 am kommenden Wochenende
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Mit dieser Meldung werfen wir einen Blick nach Asien: In der japanischen Metropole lädt der japanische Amateurfunkverband JARL zur "Tokyo Hamfair 2017" in die Messehalle "Tokyo Big Sight" ein. Die Messe findet am Samstag, den 2. September, und Sonntag, den 3. September, statt. Die JARL erwartet bis zu 37.000 Besucher.
Neben der Dayton Hamvention (USA) und HAM RADIO (Europa) ist wie immer spannend, ob die Amateurfunkgerätehersteller hier etwas Neues präsentieren. In den vergangenen Jahren wurde manche Neuvorstellung für diese Show erst hier "aus dem Sack" gelassen, obgleich die Hersteller natürlich einen Fokus auf den asiatischen Markt legen.
Für Kurzentschlossene - oder solche, die in den kommenden Jahren einmal vorhaben, nach Tokio zu reisen - hier ein paar Tipps: Flugverbindungen gibt es z.B. direkt nach Tokio (tendenziell teurer) oder Umsteigeverbindungen (tendenziell preiswerter) über die großen Hubs Dubai oder Hongkong. Zur Einreise nach Japan ist ein Reisepass notwendig, der noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein muss - bitte konsultieren Sie hier auf jeden Fall die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Bei der Immigration ist die zuvor im Flugzeug verteilte und von Ihnen ausgefüllte Einreisekarte abzugeben. Weiterhin werden ausländische Besucher biometrisch durch ein Foto und die Abgabe von Fingerabdrücken beider Zeigefinger erfasst. In Japan kann man sich entweder ein Auto mieten (Vorsicht: Linksverkehr), wofür ein Internationaler Führerschein nebst einer amtlichen japanischen Übersetzung notwendig ist. Einfacher, preiswerter und infolge einer geringen Anzahl an Parkplätzen auch stressfreier ist es, das Land mit dem Zug bzw. den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. Vom Flughafen Narita führt die einstündige Schnellzugverbindung N'EX zum Hauptbahnhof Tokio. Hier nimmt man die MRT-Linie (U-Bahn) "M" und steigt an der Haltestelle "Shimbashi" in die Linie "U" um. Die nächstgelegene Haltestelle am Messegelände ist die "Kokusai-tenjijo-seimon Station". Beschriftungen in der Öffentlichkeit sind zweisprachig in Englisch und Japanisch ausgeführt. Einige Informationen zur Messe in englischer Sprache gibt es im Internet [2].
Darüber informiert CQ DL-Chefredakteur Stefan Hüpper, DH5FFL, der sich zurzeit auf Urlaubsreise in Japan befindet und dabei auch die Tokio Hamfair 2017 besucht - ein umfangreicher Nachbericht erfolgt in der Oktoberausgabe der CQ DL.

Störungsmeldung abgeben - aber wie?
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Um Funkamateuren bei der Erstellung eines Anschreibens an die Bundesnetzagentur zu helfen, hat DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, in der aktuellen Ausgabe der CQ DL den Beitrag "Störungsmeldung erforderlich!" verfasst. Dieser enthält wichtige Hilfestellungen, unter anderem ein Muster-Anschreiben für eine Meldung an die Bundesnetzagentur.
In seinem Beitrag fordert DL3MBG: "Wir müssen konsequent alle EMV-Störungen, die den Amateurfunkbetrieb und Rundfunkempfang einschränken oder gänzlich verhindern, der Bundesnetzagentur melden. Infolge vernachlässigter Störungsmeldungen wird die BNetzA bzw. unser Gesetzgeber zwangsläufig nur von einer geradezu heilen elektromagnetischen Umgebung ausgehen."
Funkamateure, die eine Störungsmeldung an die Bundesnetzagentur per E-Mail senden möchten, sollten daran denken, immer die DARC-E-Mail-Adresse [3] mit auf CC zu setzen. Nur wenn der DARC eingebunden ist, kann er auch bei Bearbeitungsstillstand auf die BNetzA einwirken oder bei schwerwiegenden Fällen ggf. mit einem Fachanwalt gerichtlich vorgehen. Zudem unterstützt nur eine vollständige Übersicht aller Störfälle die weitere Lobbyarbeit des DARC.
Sie können den Beitrag in der CQ DL 9/17 auf Seite 25 nachlesen oder im Mitgliederbereich auf der DARC-Webseite in der Rubrik CQ DL unter "Ausgewählte Beiträge" herunterladen [4]. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung "Funkstörung was tun?" ist auf der Seite des EMV-Referats zu finden [5].

Morsen im Radio - bei WDR4
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Am 4. September 2017 greift der Hörfunksender WDR4 in seinem Programm wiederholt das Thema CW auf, vor allem zwischen 6 und 10 Uhr. Es werden einige Funkbotschaften in Telegrafie gesendet, für deren korrekte Aufnahme ein kleiner Gewinn in Aussicht gestellt wird. Außerdem wird in der Serie "Meilensteine und Legenden" ein Beitrag über Samuel Morse zu hören sein. Zudem geht es in einem Gespräch mit Marcus Pöpping, DF1DV, um das Thema "Telegrafie heute".

Aktuelle Conteste
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2. September: CW Open Competition und AGCW-DL Handtasten-Party 40 m
2. bis 3. September: JARL All Asian DX Contest, IARU-Region 1 Fieldday und IARU-Region 1 145 MHz September Contest
4. September: QCWA QSO-Party
5. September WNA und WSA Aktivität
9. bis 10. September: WAE DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Contest-Referates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 9/17 auf S. 64.

Der Funkwetterbericht vom 29. August, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
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Rückblick vom 22. bis 28. August: Die drei Sonnenflecken 2671, 2672 und 2673 sorgten für Fluxwerte zwischen 78 und 90 solaren Fluxeinheiten und für insgesamt 12 C-Flares. Die Region 2671 befand sich bereits hinter dem westlichen Sonnenrand, als sich dort ein koronaler Masseauswurf ereignete. Dessen Plasmawolke kann durch das interplanetare Magnetfeld, welches wie eine spiralförmige Schleppe der Sonnendrehung folgt [6], noch erdwirksam werden. Das Erdmagnetfeld begann stürmisch am 22., 23. und 24. August, beruhigte sich aber danach und es gab nur isolierte, also zeitlich begrenzte Störungen am 28. August.
Die Kurzwellenausbreitung entwickelte sich spürbar in Richtung Herbst. Das 17-m-Band öffnete nachmittags über den kurzen Weg nach Japan als auch in die Karibik und zur US-Ostküste. Auf 15 m gelang das nur selten, wobei die Signale sehr leise waren. 20 m war am Wochenende über den Nordpol in Richtung Südpazifik offen und 40 m bescherte wieder laute DX-Signale aus allen Kontinenten. 10 und 6 m öffneten hin und wieder aufgrund der sporadischen E-Schicht.

Vorhersage bis zum 5.September:
Die Region 2672 zerfällt, es bleiben die Region 2673 und eine weitere, die sich am östlichen Sonnenrand mit Flares bereits bemerkbar macht. Damit erwarten wir Fluxwerte im Bereich um 85 Fluxeinheiten. Hinzu gesellt sich das koronale Loch CH822 mit Sonnenwind, der ab 30. August das geomagnetische Feld beeinflussen wird.
Wir erwarten relativ stabile DX-Bedingungen auf 40, 30 und 20 m. Die Grayline-DX-Saison auf 80, 60 und 160 m ist in der Startphase und ein entsprechendes PC-Programm liefert nützliche Daten über den Verlauf des Terminators [7].

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Grayline-DX, alle Zeiten in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:47; Melbourne/Ostaustralien 20:47; Perth/Westaustralien 22:37; Singapur/Republik Singapur 23:01; Tokio/Japan 20:09; Honolulu/Hawaii 16:13; Anchorage/Alaska 14:40; Johannesburg/Südafrika 04:24; San Francisco/Kalifornien 13:37; Stanley/Falklandinseln 10:41; Berlin/Deutschland 04:11.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:33; San Francisco/Kalifornien: 02:44 ; Sao Paulo/Brasilien 20:54; Stanley/Falklandinseln 21:16; Honolulu/Hawaii 04:49; Anchorage/Alaska 05:12; Johannesburg/Südafrika 15:54; Auckland/Neuseeland 05:57; Berlin/Deutschland 18:02.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Thorsten Schmidt, DO1DAA, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an redaktion@darc.de. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdf/
[2] http://www.jarl.org/English/4_Library/A-4-6_ham-fair/ham-fair.htm/
[3] https://www.darc.de/nachrichten/amateurfunkmagazin-cq-dl/#c34385
[4] darc@darc.de
[5] www.darc.de/der-club/referate/emv/funkstoerungsmeldungen/
[6] http://wiki.utdx.de/index.php/Interplanetares_Magnetfeld/
[7] http://dx.qsl.net/propagation/greyline.html
[dx] http://www.darc.de/der-club/referate/referat-conteste/

Ältere Deutschland-Rundsprüche gibt es im Deutschland-Rundspruch Archiv des DARC (derzeit nur für DARC Mitglieder zugänglich)